frei
Das Adjektiv mhd. vri, ahd. fri, got. freis,
engl. free, aisl. (anders gebildet) frjals gehört
mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen zur
Wurzel prai- "schützen, schonen; gern haben, lieben"
vgl. z.B. aind. priyá-h "lieb, erwünscht;
Geliebte(r), Gatte", aslaw. prijati "günstig
sein, beistehen".
Zu dieser Wurzel stellen sich im germ. Sprachbereich z.
B. got. frijõn "lieben", got. freidjan
"schonen" und ahd. fridu "Schutz, Friede"
(Friedhof).
Aus der Grundbedeutung der idg. Wurzel haben die Germanen
"frei" als Begriff der Rechtsordnung entwickelt: die
Personen, die man liebt und daher schützt, sind die eigenen
Sippen- und Stammesgenossen, die "Freunde"; sie allein
stehen "frei", d.h. "vollberechtigt" in der
Gemeinschaft, im Gegensatz zu den fremdbürtigen Unfreien
(Unterworfenen, Kriegsgefangenen).
Dieser rechtlich-soziale Begriff wandelte sich im historischen
Ablauf durch vielerlei ständische Umschichtungen.
Aus ihm ergibt sich der Gedanke der äußeren politischen
wie der inneren geistig-seelischen Freiheit und weiter die allgemeine
Anwendung des Adjektivs im Sinne von "nicht gebunden, unbelastet,
unabhängig, nicht beengt oder bedeckt".